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GS 2 - 503 Das Interregnum

GESCHICHTE > Schweiz bis 1515


GESCHICHTE DER SCHWEIZ BIS 1515   GS 2 - 503

Das Interregnum - Ursprung der Eidgenossenschaft

Der Staufer Friedrich II., Kaiser des Römischen Reiches, ist in mancher Beziehung ein aussergewöhnlicher Mensch und Herrscher. Nicht nur, dass er als christlicher deutscher Kaiser hauptsächlich in Sizilien lebt, mit Muslimen verkehrt und Jerusalem für die christliche Welt ohne einen Blutstropfen zu vergiessen auf dem Verhandlungsweg „zurückerobert“ (Abschluss des 5. Kreuzzuges 1228-29). Er ist sprachlich und wissenschaftlich ein ungewöhnlich gebildeter Mann. Sein „Falkenbuch“ über die Aufzucht, Pflege und Abrichtung von Jagdfalken ist bis heute ein Standardwerk geblieben. 1250 stirbt der letzte grosse Stauferkaiser ohne direkten Nachkommen. Seine Nachfolge bleibt ungeregelt, die kaiserliche Linie der Staufer ist erloschen. Es folgt ein 23 Jahre dauerndes Interregnum, eine kaiserlose Zeit im Reich, während der die Machtverhältnisse neu geregelt werden.

Schon unter den Stauferkaisern sind die aus dem Elsass stammenden Grafen von Habsburg dabei, ihren Machtbereich auszudehnen. Ihre Stammburg errichten sie im Aargau. Von hier versuchen sie, ihren Einfluss nach Süden, Richtung Gotthard zu vergrössern. Dabei stossen sie zwangsläufig auf die Innerschweizer Bauern, die ihre Privilegien und Rechte eifersüchtig verteidigen.

Die Kurfürsten (deutsche Fürsten, die den König wählen) sind darauf bedacht, dass der neue König nicht zu mächtig ist (was ihre eigene Macht beschnitten hätte). 1273 wählen sie Rudolf v. Habsburg,Graf und späterer Herzog von Österreich, als Rudolf I. zum neuen König  der Deutschen (den Herzogtitel eignet er sich nach der Eroberung des Königreichs Böhmen 1278 an). Damit ist das Interregnum beendet, das Reich hat wieder einen Herrscher. Aber die Kurfürsten haben die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Rudolf gelingt nicht nur die Stärkung des deutschen Königtums, sondern auch seiner eigenen Hausmacht. Mit den Innerschweizern steht er in gutem Einvernehmen. Sein Tod 1291 löst aber wieder grosse Befürchtungen aus, weil die Kurfürsten vorerst nicht einwilligen, das Königtum mit der inzwischen zu stark gewordenen Habsburger-Dynastie weiterzuführen. Vor diesem Hintergrund ist wohl der Bundesbrief von 1291 entstanden.

Nach einer kurzen Zwischenepisode wird Albrecht von Habsburg als Albrecht I. doch noch zum deutschen König gewählt. Seine Ermordung 1308 in Brugg (Königsfelden) hinterlässt wieder eine empfindliche Lücke. Das deutsche Königtum geht bis 1437 an andere Herrscher (Luxemburg, Bayern) über. Was bleibt, sind die habsburgischen Interessen als Herzöge (einen Titel, den sie sich durch die Eroberung des Herzogtums Böhmen angeeignet haben) in der Innerschweiz.

Für die Menschen des Mittelalters, und das gilt auch für die Bewohner der Urschweiz, ist eine herrscherlose Zeit eine gefährliche Zeit. Es gibt ausserhalb des Machtbereichs eines starken Königs keinen Rechtsschutz. Das zwingt Länder und Städte, sich unter den Schutz eines Herrn zu stellen, was immer auch Freiheitsverlust bedeutet. Eine andere Möglichkeit, allerdings mit ungewissem Ausgang, ist es, seine Rechte und Privilegien selber zu schützen. Deshalb sieht man sich nach verlässlichen Partnern um. Vor diesem Hintergrund ist der Bund der Waldstätte Uri, Schwyz und Unterwalden (Nidwalden) zu sehen. Besiegelt wird der Beistandspakt in einem Brief, von dem uns ein Exemplar aus dem Jahr 1291 erhalten ist (wenn das Datum echt ist). 1291 ist das Todesjahr des ersten Habsburger Königs Rudolf I.. Das Siegel von Schwyz ist im Laufe der Zeit verloren gegangen. Aber die Tatsache, dass Siegel vorhanden sind, zeigt, dass die Talschaften reichsunmittelbar (nur dem König bzw. Kaiser Untertan) gewesen sind. Der 1. August kommt in dem Brief nicht vor. Der Wortlaut des Bundesbriefes von 1291, der seit 1891 (600-Jahrfeier) als "Geburtsurkunde der Schweizer Eidgenossenschaft" gilt, lässt darauf schliessen, dass diesem Brief mindestens ein anderer, heute nicht mehr erhaltener Brief vorausgegangen ist. Heute ist der Bundesbrief, ein Pergamentblatt im Format 32 x 20 cm mit 17 Zeilen in lateinischer Sprache, im Bundesbriefmuseum in Schwyz ausgestellt. Bevor 1891 der Bundesbrief von 1291 zur „Gründungsurkunde der Schweiz“ erklärt worden ist, hat der Bund von Brunnen (SZ), der 1315 nach der Schlacht von Morgarten zwischen Uri, Schwyz und Unterwalden geschlossen worden ist, als Gründungsurkunde der Schweizer Eidgenossenschaft gegolten.


Aufgaben und Recherchen
Wie hiess der letzte Staufer Kaiser und wo residierte er?
Wann stirbt der letzte Staufer Kaiser?
Wie nennt man die Zeit nach ihm und wie lange dauert sie?
Wieso war die herrscherlose (königslose) Zeit eine gefährliche Zeit?
Wer sind die Erben der Staufer auf dem Königsthron? Woher kommen sie ursprünglich?
Wo haben sie ihre Stammburg (Bild rechts)?
Wer ist der erste Kaiser der neuen Dynastie?
Was ist (wahrscheinlich) der unmittelbare Anlass zum Bundesbrief von 1291?
Was bedeutet „Freiheit“ im hohen und späten Mittelalter?
Gegen wen richtet sich der Bundesbrief von 1291?
Was interessiert die Habsburger an der Innerschweiz?
Wo liegt dieser Bundesbrief heute?
Neben dm Bund von 1291 gab es noch einen aus dem Jahr 1315, der wahrscheinlich bedeutender war. Wie hiess er, was war der Anlass seiner Abfassung und was war das Besondere an ihm?
Das Einvernehmen der Eidgenossen mit dem ersten Habsburger König sind gut, er bestätigt ihre Privilegien und Freiheiten. Welche Bedeutung hat dieser König für das Haus Habsburg?


Zusatztexte:

Auch die Urschweiz gab es nicht (27. Juli 2008, NZZ am Sonntag)

Beim Bund von 1291 ging es vor allem um die Sicherung der alten Ordnung. Der Historiker Roger Sablonier erzählt neu, was in der Innerschweiz um 1300 vorging. Von Kathrin Meier-Rust

«Wollt ihr Historiker nun auch noch den 1. August abschaffen?» – diese Frage bekomme er ständig zu hören, manchmal scherzhaft, manchmal aufrichtig besorgt, erzählt Roger Sablonier. Seine Antwort lautet immer: «Keineswegs. Das Rütli, Wilhelm Tell, was wir Historiker die Befreiungstradition nennen, das alles ist wichtig für unsere nationale Identität.»
Schon gar nicht will der Mittelalter-Historiker mit seinem neuen Buch «Gründungszeit ohne Eidgenossen» irgendwelche «Mythen» demontieren. In seiner Darstellung von Politik und Gesellschaft in der Innerschweiz um das Jahr 1300 gehe es ihm nicht ums Abreissen, sondern um einen Neubau. Denn die Zeiten der Polemik und der patriotischen Aufwallungen, als ein Historiker wie Marcel Beck betont provokativ Wilhelm Tell «entlarvte» und damit bei Fachkollegen Empörung hervorrief, als die «Schweizer Geschichte für Ketzer» von Otto Marchi (1971) oder Max Frischs «Wilhelm Tell für die Schule» (1970) die Öffentlichkeit erregten, diese Zeiten seien endgültig vorbei. Inzwischen hat die Geschichtswissenschaft die sogenannte Befreiungsgeschichte oder Befreiungstradition als eigenes Thema erkannt und gründlich erforscht: jenes Geschichtsbild, das in Wilhelm Tell und Rütlischwur den Anfang eines einzigartigen Freiheitskampfes von einfachen Bauern sieht und dann von dieser «Keimzelle» eine gerade Linie zieht bis zum Bundesstaat von 1848 – oder bis zum Rütlirapport von 1941.
Erste Elemente dieses Bildes zeigen sich Ende des 15. Jahrhunderts im «Weissen Buch von Sarnen», detailliert ausgestaltet wurde es dann vom grossen Glarner Gelehrten Aegidius Tschudi im 16. Jahrhundert. Der Stellenwert dieser «Gebrauchsgeschichte» in der Mentalitätsgeschichte der Schweiz ist heute ebenso wenig bestritten wie sein ideologischer und emotionaler Wert für die Identitätsfindung eines Landes, das aus lauter Minderheiten besteht.

Eine unruhige Zeit
Doch gerade die Erkenntnis, dass sich freiheitsliebende Eidgenossen und böse Vögte mehr einer nachträglichen Konstruktion verdanken als der historischen Realität des 13. und 14. Jahrhunderts, hinterliess ein Vakuum: Was passierte denn damals tatsächlich? Dieses «schwarze Loch» möchte Roger Sablonier mit seinem Buch nun füllen. Was also geschah um 1300 in der Innerschweiz? Die historische Situation ist leider weit komplexer als die schöne Erzählung vom Freiheitskampf der Bauern und Hirten. Zudem sind die Quellen spärlich und schwer zu deuten, oft geht es vor allem darum, eine gewisse Plausibilität herzustellen.
Im Zentrum steht in dieser Zeit ein allgemeiner Wandel von Herrschaftsverhältnissen. Die Waldstätte unterstehen seit langem direkt dem Reich. Nun aber müssen sich die einheimischen alten Führungseliten gegen neue territoriale Ansprüche von aussen, so der Habsburger, zur Wehr setzen. Zentral war etwa der Erbstreit um die alte Rapperswiler Herrschaft, die damals bis weit in die Innerschweizer Gebiete hineinreichte. In diesem Streit suchten sich die Habsburger Rechte der ehemaligen Grafen von Rapperswil anzueignen, wogegen sich insbesondere der Rapperswiler Erbe Werner von Homberg im Verein mit Zürchern und Schwyzern zur Wehr setzte. Er wird für jene Zeit zur wichtigen Figur. Auch die klösterliche Herrschaft – Einsiedeln in Schwyz, die Fraumünsterabtei von Zürich mit ihrem Besitz in Uri, Disentis mit Besitz im Urserental – geriet in Bewegung in diesem kleinräumigen Geflecht von Besitz, Rechten und Ansprüchen, Pflichten und Diensten.
Gleichzeitig intensivierten sich die Kontakte zum Süden, der Handelsweg über den Gotthard wurde wichtiger, nicht nur für das habsburgische Luzern, auch für die Reichsstädte Zürich und Bern. Erste kommerzielle Grossviehzucht brachte zudem neuen Reichtum. Kurz: Es war eine unruhige Zeit, es gab soziale Aufsteiger – und es gab Verlierer.
Kein Wunder, dass sich einheimische Potentaten, etwa die Attinghausen in Uri oder die Stauffacher in Schwyz, zusammenfinden und ihre alte Stellung zu wahren suchten – vor allem gegen innen. So nämlich interpretiert Roger Sablonier den Bundesbrief von 1291: als eine Vereinbarung der einheimischen Führungsgruppen zur inneren Friedenssicherung. Allgemeine Hilfsversprechen, Regelungen für den Streitfall und Bestimmungen über die innere Ordnung, vor allem Gerichtszugehörigkeit und Gehorsam, bilden im Wesentlichen den Inhalt dieses lateinisch abgefassten und wenig spektakulären Dokumentes. Kein Wort von Freiheit, Widerstand oder gar Gründung. Sondern das Gegenteil: Sicherung des inneren Friedens und der bestehenden Herrschaftsordnung.
Weder Orte noch Personen werden genannt, unterzeichnet ist der Brief von Uri, Schwyz und von der «communitas hominum Intramontanorum Vallis Inferioris» – etwa: «die Gemeinschaft der Leute in den Bergen des unteren Tales». Damit könnte auch das Urserental gemeint sein, meint Sablonier. Das hat nicht nur die Ob- und Nidwalder verschreckt, das bringt auch einen Misston in den vertrauten Dreiklang von Uri, Schwyz und Unterwalden. Und zum 1. August: «Incipiente mense augusto» – Anfang des Monats August – lautet die Formel im Bundesbrief. 1891 wurde deshalb der Nationalfeiertag auf den 1. August festgesetzt. Sablonier bezweifelt allerdings, ob der überlieferte Bundesbrief im Jahr 1291 entstanden ist. Möglich wäre es, denn die Radiocarbonmethode datiert das Pergament auf den Zeitraum zwischen 1260 und 1312. Aufgrund verschiedener Indizien hält Sablonier jedoch das Jahr 1309 für wahrscheinlicher. Vielleicht gab es eine Vorlage von 1291, das würde den aufzählenden Charakter und den Verweis auf ein früheres Bündnis erklären. Entdeckt wurde der Bundesbrief übrigens erst 1759, seit 1936 wird er als Nationalreliquie im Bundesbriefmuseum in Schwyz aufbewahrt.
Stichwort Reliquie: Nicht alle Innerschweizer Archive waren bereit, ihre Dokumente für die C-14-Datierung herzugeben. Dafür muss immerhin ein haarfeiner Streifen von Pergament oder Siegelschnur abgeschnitten werden. «Das ist wie etwas Farbe abkratzen an der Mona Lisa», sagt Kaspar Michel, Staatsarchivar von Schwyz und Direktor des Bundesbriefmuseums. Er selbst hielt die Sache im Dienste der zu gewinnenden Erkenntnisse für verantwortbar, habe sie aber dem Regierungsrat vorgelegt, der dann ebenfalls zustimmte. «Bei einigen Resultaten musste ich dann kurz leer schlucken», erzählt Michel. Zum Beispiel beim Resultat für den Morgartenbrief von 1315, einem Datum, an dem man nie gezweifelt habe. Zwei Analysen datierten das Pergament, auf dem der Brief steht, mit grösster Wahrscheinlichkeit auf das Ende des 14. Jahrhunderts!
Roger Sablonier sieht im heute in Schwyz erhaltenen Morgartenbrief deshalb nicht das Original (wie bisher geglaubt wurde), sondern am ehesten eine spätere Ab- oder Nachschrift eines Originals, das wohl tatsächlich 1315 entstand. Solche Nachschriften von älteren Dokumenten waren im Mittelalter gang und gäbe, oft wurden dabei unerwünschte oder veraltete Inhalte weggelassen oder neue ergänzt, das Ganze dann mit dem alten Datum versehen. Um eigentliche Fälschungen handelt es sich dabei nicht, obwohl es solche durchaus auch gab. Die sogenannte Schriftlichkeits-Diskussion hat seit den 1980er Jahren den quellenkritischen Blick der Historiker neu geschärft: Nicht nur die Echtheit einer Quelle ist von Bedeutung, sondern auch die Frage, warum ein Dokument gefälscht, verändert, um- und abgeschrieben oder rückdatiert wurde.

Überfall am Morgarten
Sablonier deutet den Morgartenbrief sowie das ganze Geschehen von Morgarten aber auch inhaltlich neu. Nicht ein innerschweizerischer Aufstand gegen Habsburg, sondern Konflikte um Vogteirechte über Güter und Leute des Klosters Einsiedeln und die Erbstreitigkeiten um die Nachfolge der Herrschaft Rapperswil haben dazu geführt, dass der habsburgische Herzog Leopold im Herbst 1315 mit Gefolge über Aegeri Richtung Einsiedeln zog. Beim Überfall aus dem Hinterhalt auf die Ritter könnte durchaus auch Kriegslust und Hoffnung auf Beute eine Rolle gespielt haben: Schwyzer Söldner hatten die entsprechende Taktik in Italien gelernt, wo sie dem obengenannten Werner von Homburg gedient hatten, der nun in der Innerschweiz alte Rapperswiler Herrschaftsrechte gegen habsburgische Ansprüche verteidigte. Dabei dienten ihm die Schwyzer Haudegen vielleicht ganz gerne wieder, schliesslich zeigte sich in ihrem Gebiet nicht alle Tage ein reiches adliges Gefolge. Und nach dem Überfall war dann auch der Morgartenbrief keine eidgenössische Freiheits-Charta – sondern eher ein ganz konkretes, aus dem Moment geborenes Bündnis mit den Leuten von Uri und Unterwalden, weil man in Schwyz, zu Recht, die Rache der Habsburger fürchtete. Immerhin ein Trost – Unterwalden war diesmal dabei, und die Waldstätte behaupteten ihre Stellung als Reichsvogtei.
«Das Buch von Sablonier ist für die Schweizer Geschichte revolutionär.» Dies sagt kein Geringerer als der Basler Mediävist Guy Marchal, emeritierter Ordinarius der Universität Luzern und ehemaliger Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Geschichte. Dass Tell und Winkelried Legenden, die Urschweizer Befreiungsgeschichte eine Konstruktion späterer Jahrhunderte sei, das sei schon lange bekannt. «Dennoch beginnt die Schweizer Geschichte in jedem Handbuch noch immer mit 1291 und rattert dann automatisch wie ein Uhrwerk ein Programm von Schlachten und Bündnissen herunter.»
Mit Roger Sabloniers Buch könne die Wissenschaft diesen Kanon für die Frühzeit endlich definitiv ad acta legen. Indem er den Bund von 1291 in den Kontext der damaligen sozialen, politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse stelle und zeige, dass es nicht um Freiheit und Revolte ging, sondern um Legitimation und Herrschaftsbewahrung regionaler Führungseliten, werde die Innerschweiz endlich vergleichbar mit anderen europäischen Regionen: «Die Eidgenossenschaft als Staatsgebilde beginnt nicht 1291 – sondern erst viel später, gegen Ende des 15. Jahrhunderts. Sablonier macht klar: Es gibt keine direkte Linie von 1300 bis zum Ende des 15. Jahrhunderts – und schon gar nicht bis zum Bundesstaat im 19. Jahrhundert», erklärt Marchal.
Den alten Eidgenossen ein Ziel auf den Nationalstaat hin zu unterstellen, um dann die späteren Ereignisse an diesem Ziel zu messen – «das ist nicht historisch gedacht», sagt Marchal. «Das ist eine Rückprojektion aus dem 19. Jahrhundert heraus. Für das 15. und 14. Jahrhundert ist das bereits aufgezeigt worden. Roger Sablonier hat nun diese wissenschaftlich adäquate Sicht bis 1300 ausgedehnt.»
Nun könne man die Geschichte der Schweiz im Mittelalter ohne eidgenössische Brille erzählen: «Jetzt wird die Sicht frei», sagt Marchal. Man werde endlich sehen können, «dass die grossen <Entwicklungsschübe> in Wirklichkeit durch europäische Konstellationen ausgelöst wurden». Marchal hält die Trennung von Schweizer Geschichte und Allgemeiner Geschichte zumindest fürs Mittelalter für ganz falsch: «Es geht um die Geschichte von historischen Räumen. Also nicht um Schweizer Geschichte, sondern um die Geschichte einer Region, die erst viel später die Schweiz geworden ist.»
Und was würden die alten Eidgenossen zu den neuen Erkenntnissen sagen? «Damit werden wir ihnen end-lich gerecht», meint Guy Marchal. «Gerade sie wussten ja nichts von der gloriosen nationalen Zukunft, die sie angeblich begründet haben sollen. Wie wir heute, wussten sie noch nicht einmal, was ihnen das nächste Jahr bringen würde.» «Die alten Eidgenossen wussten ja nichts von der gloriosen nationalen Zukunft, die sie angeblich begründet haben.»
Rund 50 Urkunden sind vom ETH-Institut für Teilchenphysik mit Hilfe der Radiocarbondatierung (C-14-Methode) zum ersten Mal wissenschaftlich datiert worden. Sie stammen aus dem Stiftsarchiv Einsiedeln, dem Staatsarchiv Schwyz und dem Staatsarchiv in Zürich. Die C-14-Methode kann nur das Pergament und die Siegelschnüre datieren – der Zeitpunkt der Beschriftung kann also nur indirekt erschlossen oder ausgeschlossen werden. Überdies ergibt die Datierung nur Wahrscheinlichkeiten für bestimmte Zeitspannen. Viele der neu datierten Urkunden sind im Bundesbriefmuseum in Schwyz ausgestellt – stimmt diese Ausstellung noch? «Der Spagat zwischen einer Ausstellung für die Bevölkerung und der wissenschaftlichen Interpretation war schon immer eine Herausforderung», erklärt Direktor Kaspar Michel. Ganz unbestritten werde der Bundesbrief von 1291 jedoch seine prominente Stellung im Museum behalten als zentrales Dokument der Schweizer Erinnerungskultur und Identität. (kmr.)

Was wir in der Schule lernten – und was um 1300 wirklich passiert ist

1291 – Rütlischwur und Bundesbrief.
Mythos: Unter Führung von Werner Stauffacher aus Schwyz, Arnold Melchthal aus Unterwalden und Walter Fürst aus Uri versammeln sich die Männer der drei Waldstätte heimlich auf der Rütliwiese und schwören, zusammenzustehen, um die fremden Vögte zu vertreiben. Der Bundesbrief besiegelt die Staatsgründung der alten Eidgenossenschaft.
Wirklichkeit: Auf dem Rütli passierte im August 1291 gar nichts. Der Bundesbrief ist eine Vereinbarung des einheimischen Adels zur Sicherung des inneren Friedens und der bestehenden Herrschaftsordnung. Das Dokument könnte um 1309 entstanden sein.

1315 – Schlacht bei Morgarten
Mythos: Empört von der Revolte der Innerschweizer zieht Herzog Leopold am 15. November 1315 mit 3000 bis 5000 Rittern von Zug über Ägeri gegen Schwyz. Gewarnt durch einen über die Befestigung von Arth geschossenen Brief mit den Worten «Hütet Euch am Morgarten», erwarten rund 1'500 Eidgenossen dort den Zug und lassen Steine und Baumstämme auf die Ritter niedergehen, die sich im engen Gelände kaum wehren können und schwer dezimiert werden. Ermutigt durch diesen überwältigenden Sieg, schliessen die Eidgenossen ihren Bund im Morgartenbrief noch enger.
Wirklichkeit: Herzog Leopold kam wohl wegen Streitigkeiten um Rechte des Klosters Einsiedeln in die Innerschweiz. Schwyzer Söldner, die in Italien die Taktik des Hinterhaltes gelernt hatten, dürften beim Überfall auf den adligen Zug eine entscheidende Rolle gespielt haben, durchaus auch um der Beute willen. Die Zahl der involvierten Ritter und Schweizer ist nicht bekannt. Beim Morgartenbrief handelt es sich um eine gegenseitige Beistandsverpflichtung aus Angst vor zu erwartender Rache. Das vorhandene Dokument ist wahrscheinlich eine spätere Kopie des Originals von 1315.

1386 – Schlacht bei Sempach
Mythos: Unter dem Geheul ihrer Hörner rennen die Eidgenossen in der Hitze des 9. Juli auf die Lanzenmauer der österreichischen Ritter los, an der sie hoffnungslos abprallen und stürzen. Mit den Worten «Der Freiheit eine Gasse» stösst sich der Nidwaldner Arnold von Winkelried beim zweiten Sturm ein Lanzen-Bündel in die Brust und schlägt damit jene Bresche, die den Sieg ermöglicht.
Wirklichkeit: Verschiedene Chroniken zwischen 1470 und 1513 beschreiben die die Schlacht zwar im Detail, aber ohne eine Heldentat. Ein «Arnold Winckelriet» erscheint erst 1563 in der Chronik des Aegidius Tschudi. (kmr.)

Roger Sablonier: Gründungszeit ohne Eidgenossen. Politik und Gesellschaft in der Innerschweiz um 1300. Verlag hier + jetzt, Baden 2008. 280 S., Fr. 48.–


Der Bundesbrief von 1291

Was wird im Bundes-brief von 1291 festgeschrieben?

In Gottes Namen. Das öffentliche Ansehen und Wohl erfordert, dass Friedensordnungen dauernde Geltung gegeben werde. — Darum haben alle Leute der Talschaft Uri, die Gesamtheit des Tales Schwyz und die Gemeinde der Leute der unteren Talschaft von Unterwalden im Hinblick auf die Arglist der Zeit zu ihrem besseren Schutz und zu ihrer Erhaltung einander Beistand, Rat und Förderung mit Leib und Gut innerhalb ihrer Täler und ausserhalb nach ihrem ganzen Vermögen zugesagt gegen alle und jeden, die ihnen oder jemand aus ihnen Gewalt oder Unrecht an Leib oder Gut antun. — Und auf jeden Fall hat jede Gemeinde der andern Beistand auf eigene Kosten zur Abwehr und Vergeltung von böswilligem Angriff und Unrecht eidlich gelobt in Erneuerung des alten, eidlich bekräftigten Bundes, — jedoch in der Weise, dass jeder nach seinem Stand seinem Herren geziemend dienen soll. — Wir haben auch einhellig gelobt und festgesetzt, dass wir in den Tälern durchaus keinen Richter, der das Amt irgendwie um Geld oder Geldeswert erworben hat oder nicht unser Einwohner oder Landmann ist, annehmen sollen. — Entsteht Streit unter Eidgenossen, so sollen die Einsichtigsten unter ihnen vermitteln und dem Teil, der den Spruch zurückweist, die anderen entgegentreten. — Vor allem ist bestimmt, dass, wer einen andern böswillig, ohne Schuld, tötet, wenn er nicht seine Unschuld erweisen kann, darum sein Leben verlieren soll und, falls er entwichen ist, niemals zurückkehren darf. Wer ihn aufnimmt und schützt, ist aus dem Land zu verweisen, bis ihn die Eidgenossen zurückrufen. — Schädigt einer einen Eidgenossen durch Brand, so darf er nimmermehr als Landmann geachtet werden, und wer ihn in den Tälern hegt und schützt, ist dem Geschädigten ersatzpflichtig. — Wer einen der Eidgenossen beraubt oder irgendwie schädigt, dessen Gut in den Tälern soll für den Schadenersatz haften. — Niemand soll einen andern, ausser einen anerkannten Schuldner oder Bürgen, pfänden und auch dann nur mit Erlaubnis seines Richters. — Im übrigen soll jeder seinem Richter gehorchen und, wo nötig, den Richter im Tal, vor dem er zu antworten hat, bezeichnen. — Gehorcht einer dem Gericht nicht und es kommt ein Eidgenosse dadurch zu Schaden, so habe alle andern jenen zur Genugtuung anzuhalten. — Entsteht Krieg oder Zwietracht zwischen Eidgenossen und will ein Teil sich dem Rechtspruch oder der Gutmachung entziehen, so sind die Eidgenossen gehalten, den andern zu schützen. — Diese Ordnungen sollen, so Gott will, dauernden Bestand haben. Zu Urkund dessen ist auf Verlangen der Vorgenannten diese Urkunde gefertigt und mit den Siegeln der drei vorgenannten Gemeinden und Täler bekräftigt worden. Geschehen im Jahre des Herrn 1291 zu Anfang des Monats August.

(Quelle: Quellenwerk zur Entstehung der Schweizerischen Eidgenossenschaft Abt. 1, Urkunden Bd., 1 Aarau 1933.)

Aufgaben und Recherchen:
Der Bundesbrief von 1291...
- legt eine ______________________________ fest, die unter den Verbündeten gelten soll
- gewährt __________________________________________ bei Angriffen
- lehnt fremde _____________________________ ab
- legt fest, was zu geschehen hat, wenn jemand...
- ______________________________________
- ______________________________________
- ______________________________________
- ______________________________________
- fordert ________________________________  gegenüber den (eigenen) Richtern


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