Mehrteilige Verbkonstruktionen
Die verbalen Teile eines Satzes können mehrere Glieder umfassen. Wir kennen das schon von den zusammengesetzten Zeiten, wo zum eigentlichen Verb (Vollverb) noch ein Hilfsverb (sein, haben, werden) dazu-kommt. Dabei wird das Hilfsverb konjugiert, das Vollverb muss dann in einer infiniten (unveränderlichen, nicht konjugierten) Form stehen, weil es pro (Teil-)Satz nur ein konjugiertes Verb haben kann.
Mehrteilige Verbalkonstruktionen können aber auch mit zwei Verben gebildet werden. Dabei übernimmt das Verb, das der eigentlichen Handlung näher steht, „die Leitung“. D.h. das leitende Verb wird konjugiert, das zweite Verb steht im Infinitiv.
z.B. Er geht lernen. (1. er geht; 2. um was zu tun? - lernen)
Zusammengesetzte Zeiten werden nach Regel gebildet: Das Hilfsverb wird (nach der Zeitenregel) konjugiert, das konjugierte Verb wird in die entsprechende infinite Form gesetzt, das „Zusatzverb“ bleibt also unverändert. Wie bei den einfachen Verbformen steht auch hier das konjugierte Hilfsverb an 2. Stelle, die dazugehörige infinite Form (Partizip II oder Infinitiv) am Schluss.
z.B. Er ist lernen gegangen
Er war lernen gegangen
Er wird lernen gehen
Er wird lernen gegangen sein
Besonderheit mehrteiliger Verbkonstruktionen mit Modalverben
Mehrteilige Verbformen können auch mit Modalverben gebildet werden.
z.B. Er darf lernen
Die Besonderheit bei den zusammengesetzten Zeiten mit Modalverben ist, dass das konjugierte Verb (das Modalverb) in den zusammengesetzten Zeiten nicht ins Partizip II, sondern (in abgeschwächter Form) in den Infinitiv gesetzt wird.
z.B. Er hat lernen gedurft → Er hat lernen dürfen.
Er hatte lernen dürfen.
Er wird lernen dürfen.
Er wird lernen dürfen haben.
ACHTUNG!
ALS VOLLVERB (WENN SIE ALLEINE STEHEN) WERDEN DIE MODALVERBEN I. D. R. NACH REGEL KONJUGIERT!
http://www.mein-deutschbuch.de/grammatik/verben/modalverben.pdf
http://www.deutschegrammatik20.de/spezielle-verben/modalverben/konjugation-modalverben-perfekt/