Semesterarbeit Uni Bern - Wilhelm Tell - Volksheld oder Mythos? - Homepage Werner Keller 2016

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Semesterarbeit Uni Bern - Wilhelm Tell - Volksheld oder Mythos?

GESCHICHTE > Schweiz bis 1515


DIE GRÜNDUNGSGFSCHICHTE
DER SCHWEIZERISCHEN EIDGENOSSENSCHAFT

Mythen, Fakten und Hintergründe um die Person Tells und seiner Zeit

Werner Keller, Historisches Seminar der Universität Bern, Semesterarbeit 1983

A) Wilhelm Tell, Volksheld, Mythos oder Archetypus?

Einleitung

Um es gleich vorweg zu nehmen Tells Existenz ist genauso unbeweisbar wie seine Nichtexistenz. Mangelnde geschichtliche Quellen sind kein Beweis und die in den Jahrhunderten aufgetretenen opportunistischen Färbungen des Tellcharakters auch nicht. Parallelen zu Sagenstoff sind ebenso kein Beweis. Die Frage nach der Existenz Tells kann nur aus einer Analyse seiner Zeit angegangen werden, und selbst dort müssen Meinungen offen bleiben. (Bild rechts: Telldenkmal in Altdorf)

Eines aber können wir sicher sagen: Für den Historiker, der nur akzeptieren darf, was durch Primärquellen belegbar ist, hat Tell nicht existiert. Trotzdem ist und war die Wirkung Tells in der Schwei-zergeschichte und weit darüber hinaus enorm. Seine anschauliche Symbolik und das eindrückliche Geschehen z.B. des Apfelschusses oder des Tyrannenmords liessen ihn über Zeit und Raum bis heute weiterleben. Vielleicht kommen wir der Wahrheit am nächsten, wenn wir sagen: Sicher hat Tell im Bewusstsein der Schweizer über Jahrhunderte (vor allem ab dem 19. Jahrhundert) gelebt und diese ideelle Existenz ist letztlich genauso real wie eine historische. Darum kann es heute nicht darum gehen, Tell aus dem schweizerischen Weltbild zu verbannen, doch hat der Historiker die Aufgabe, Fakten von Mythen zu trennen und das zu relativieren, was man schon als Tellkult bezeichnen könnte.

Tell in der nordischen Sage

Die Apfelschussszene und Einzelheiten der Tell-Geschichte finden sich in nordischen Sagen wieder, sind aber keineswegs nordisches Privileg. Auch Perser, Inder, Griechen und Römer kannten ähnliche Motive. Wegen des kulturellen Austausches in der Nord-Süd-Achse (und da vorwiegend von Süd nach Nord) werden wir uns dem nordischen Sagenkreis zuwenden.

Die älteste schriftliche Darstellung eines Tellmotivs finden wir im 10. Buch der Gesta Danorum (Dänenchronik) des dänischen Klerikers Saxo Grammaticus um das Jahr 1219. Hier heisst der Schütze Toko (Palna-Toki ) und wird von König Harald Blauzahn (936-966) auf Grund einer Prahlerei gezwungen, mit Pfeil und Bogen einen Apfel vom Haupt seines Sohnes zu schiessen.

Die zweitälteste Überlieferung eines Apfelschusses finden wir im Wielandsroman der Dietrichssage um 1250/60, die in Bergen (Norwegen) aufgezeichnet wurde. Hier war es der Bruder Wielands, Egil, der unter dem bösen König Nidung einen Apfel vom Kopf seines dreijährigen Sohnes schiessen musste.

Beiläufig erwähnt: der berühmte Dietrich von Bern ist niemand anders war als der Ostgotenkönig Theoderich der Grosse, der in Verona residierte, welches im Mittelhochdeutschen zu "Bern" wurde. Hier liegt also ein Zeugnis eines Kulturaustausches von Süd nach Nord vor.

In den ältesten Fassungen der Heldentaten von Toko und Egil kommt die Apfelschussszene noch nicht vor. Beim Dänen Toko stehen halsbrecherische Skifahrtszenen im Vordergrund, obwohl zu der Zeit das Skifahren in Dänemark nachweislich noch unbekannt war. Der Skilauf scheint der Heming-Sage entlehnt, die um 1360 auf der isländischen Insel Flatey im Breitfijord (Helgoland) entstanden ist. Ausserdem musste der Schütze Heming auf Geheiss des norwegischen Königs Harald dem Harten (1047-1066) eine Nuss vom Kopf seines Bruders schiessen.

Hiermit ist die Verflechtung der nordischen Sagen aufgezeigt, die wahrscheinlich alle auf noch ältere mündliche Überlieferungen zurückgehen. Allen diesen Sagen gemeinsam ist der Schuss als isoliertes Phänomen, die Willkür des Herrschers und die Tötungsdrohung bei Misslingen des Schusses. Die nordischen Sagen stehen im Spannungsfeld der Auseinandersetzung des aufstrebenden Königtums mit der alten grossbäuerlichen Freiheit. Hier unterliegt aber letztlich das Bäuerliche der Aristokratie.

Die "modernen" Tellen

Neben der Schweiz haben auch England und Dänemark einen modernen Tell. In England heisst er William of Cloudesly (Bild links: Sir John Gilbert, 19. Jahrh.) und erscheint 1536 erstmals in einer Ballade. In Dänemark heisst er Henning Wulf, soll um 1472 gelebt haben und ist auf einem Bild bezeugt, das auf 1503 datiert wird.

Nun aber zum Schweizer Tell. Sein Name, wahrscheinlich etymologisch auf "dahlen, dallen, tallen" in der Bedeutung von "einfältige, kindische Dinge reden" zurückzuführen, lässt nicht gerade einen künftigen Nationalhelden ahnen. Seinen ersten literarischen Auftritt hatte Tell 1470/72 in dem von Hans Schriber verfassten "Weissen Buch von Sarnen", also 180 Jahre nach der ihm nachgesagten Heldentat. Auf seinen Vornamen musste er aber bis 1477 warten. Dort taucht er im Bundeslied auf. 1487 tritt ein stark abgewandeltes Tellmotiv im Strassburger Malleus Maleficarum (Hexenhammer) auf. Ein Zufall?

Nehmen wir an, dass Tell ein nordischer Mythos ist, so dürfte dieser indirekt durch fahrende Sänger, Kaufleute, Rompilger oder Predigermönche nach Sarnen gekommen sein. Oft wird im Tell auch ein Archetypus vermutet, der nicht regional gebunden wäre, aber wir kennen aus der Zeit noch andere Sagen mit wahrscheinlich nordischem Ursprung. Dazu gehören z.B. die Gründungssage von Burgdorf und der Inhalt des Traktats über die Herkunft der Schwyzer und Oberhaslier, wo der Name Schweiz etymologisch aus der Gleichsetzung Suicia = Suecia hergeleitet und mit einer Sage untermauert wird.

Jedenfalls, was den Schweizer Teil über alle seine Kollegen hinaushebt, ist seine zentrale Befreiungstat für die Gründung einer Nation. Tell ist sozusagen in der Schweiz „auf fruchtbaren Boden gefallen" und konnte sich über Jahrhunderte im Bewusstsein der Bevölkerung halten, wo sein Glorienschein von Zeit zu Zeit – wenn wieder von Nöten - neu vergoldet wurde.

Hermann Gessler

Auch Gessler taucht erstmals mit Namen im Weissen Buch von Sarnen (Bild rechts) auf, doch ob Gessler oder Grisler, wie in der Etterlin Chronik -, ein Vogt solchen Namens ist in der Innerschweiz nicht nachzuweisen. Auch die Urkunden über die sog. Gesslerburg bei Küssnacht erwähnen seinen Namen nie. Der einzige urkundlich belegbare Hermann Gessler lebte um 1370 in der Landvogtei Grüningen im Zürcher Oberland. Er war aber alles andere als ein grausamer, eigensüchtiger Vogt. Das Volk verehrte ihn. Das lässt allerdings nicht auf ein allgemein gutes Verhältnis zwischen Vögten und Untertanen schliessen, aber letztere waren auch nicht immer Muster von Tugendhaftigkeit.

Einige Stationen der Tell-Saga

- Der Mythos
- Hans Schriber "Das Weisse Buch von Sarnen", 1470/72
  Erstes Erscheinen von Tell und Gessler in der Literatur
- Bundeslied (2 Fassungen), um 1477
  Tell erhält in der zweiten Fassung seinen Vornamen "Wilhelm"
- Urner Tellspiele in Altdorf, erstmals 1512/13 (ältester Druck 1544)
  Tell als Gottes Werkzeug wider das Böse wird in Verbindung zum Rütli gebracht.
- Wilhelm Unser, um 1793
  Tell wird offizieller Staatspatron der Eidgenossenschaft
- Aegidius Tschudi "Chronicon Helveticum" Band I (1200-1315), 1550
  Erste lückenlose Darstellung der "geschichtlich fundierten" Tellsgeschichte
- Johannes von Müller "Der Geschichten Schweiz. Eidgenossenschaft" 1806
  Neubearbeitung von Tschudis Werk mit z.T. zweifelhaften Quellen
  Vorlage zu Friedrich Schillers "Wilhelm Tell"
- Joseph Eutych Kopp "Geschichtsblätter aus der Schweiz II", 1856
  Erste wirklich kritische Überarbeitung der schweiz. Gründungsgeschichte
- Karl Meyer "Urschweizer Befreiungstradition", 1927
  "Ursprung der Eidgenossenschaft", 1941
  Wortgewaltige Renaissance des "geschichtlichen Tell"
- Hans Nabholz "Von der Gründung der Eidgenossenschaft..."
  in "Geschichte der Schweiz, Band I" - Zürich, 1932
  Moderner Vertreter der kritischen Linie nach dem Vorbild Kopps

Tell im Rampenlicht der Kritik

B) Die Gründungsgeschichte im Licht ihrer Zeit

Einleitung

Die Gründungsgeschichte der Eidgenossenschaft war keine Befreiungsgeschichte, sondern die Ge-schichte um Erwerb und Sicherung von Privilegien - vorab der Reichsfreiheit (d.h. unmittelbare Unterstellung unter den König) - gegen den einheimischen Adel, der in der Innerschweiz eine territoriale Monopolstellung anstrebte. Der König bzw. Kaiser spielte dabei eine zentrale Rolle, aber als Partner und nicht als Gegner.

Zwei Dinge müssen zum Verständnis der Geschichte beachtet werden:
1) Die Dualität zwischen Kaiser und Papst
2) Die ererbten Vogteirechte der Habsburger über Schwyz und Unterwalden

Geschichtliche Situation in der Innerschweiz vor 1291

Uri

Der Stauferkaiser Friedrich II. belehnte aus Geldnot die Habsburger mit der Talschaft Uri, wodurch die Urner ihre Reichsunmittelbarkeit verloren. Doch als Friedrich II die Herrschaft über den Nordalpin in die Hände seines Sohnes gab, um ungestört die Sonne Siziliens geniessen zu können, überzeugten die Urner Heinrich (VII.), den ältesten Sohn Friedrichs II und König im nordalpinen Teil des Reiches (immer in Klammer, um ihn von Luxemburger Heinrich VII. (1308-13) unterscheiden zu können), das wichtige Gebiet am Gotthard wieder in die eigenen Hände zu nehmen. Sie sammelten sogar das Geld für den Rückkauf und erhielten 1231 mit dem Urner Freiheitsbrief, das Privileg der Reichsfreiheit zurück.

Schwyz

1240 erhielt Schwyz den Freiheitsbrief, als Dank Friedrichs II. für die Unterstützung der Schwyzer im Kampf des Kaisers gegen Papst Innozenz IV. in Italien (Faenza). Dabei ist nicht klar, ob der Freiheitsbrief Ursache für die Hilfe war oder umgekehrt, denn Friedrich war neben Kriegsherr auch Politiker, und politische Interessen des Kaisers an der Innerschweiz wären denkbar gewesen. Jedenfalls anerkannten die Habsburger das Schreiben nicht, weil sie für den Territorialverlust nicht entschädigt wurden. Schwyz blieb nur der Trost, einen Freiheitsbrief in der Schublade zu haben, den sie - wenn die Zeiten besser würden - bestätigen lassen konnten.

Unterwalden

Unterwalden soll sich unter der jüngeren habsburgisch-laufenburgischen Linie selbst befreit haben, als sich zwischen 1240 und 1242 die Habsburger nicht entscheiden konnten, ob sie für Papst oder Kaiser Partei ergreifen sollten. Schliesslich entschieden sich die Habsburger für den stärkeren Papst, während Unterwalden sich mit Schwyz dem Kaiser angeschlossen haben soll.

Die Befreiung Unterwaldens ist nicht nachweisbar. Allgemein sollten die Geschehnisse vor 1291 für die Gründungsgeschichte der Eidgenossenschaft nicht überbewertet werden. Die Innerschweizer mussten mit den Habsburgern leben, und sie taten das nicht schlecht. Rudolf von Habsburg galt als kluger, massvoller und menschenfreundlicher Herrscher. Sogar das reichsunmittelbare Uri holte ihn - schriftlich belegt - zweimal zu einem Schiedsgericht ins Land.

Als Rudolf I. von Habsburg 1273 zum König gewählt wurde, bestätigte er 1274 die urnerischen Privilegien. Hier brauchen wir also die antihabsburgischen Tendenzen in der Innerschweiz nicht zu suchen. Im Gegenteil, auch die Eidgenossen waren am Schutz durch einen starken König interessiert, der Garant für Beständigkeit und Frieden war.

Die Herrscher des Deutschen Reiches (die Zeit der Staufer)

Friedrich II. 1215 - 1250, abgesetzt 1245
(Sein ältester Sohn Heinrich (VII) regierte im Nordalpin bis zu seiner Gefangennahme wegen Aufstandes gegen den Vater 1235)

Konrad IV. 1250 - 1254
(Aussterben der staufischen Kaiserdynastie)

«INTERREGNUM» (kaiserlose Zeit) 1245 50 - 1273 (die Zeit der schwachen Könige)

Heinrich Raspe (von Thüringen) 1246 - 1247

Wilhelm von Holland 1246 - 1256

Doppelwahl 1257:

Richard von Cornwall 1257 - 1272 / Alfons X. von Kastilien 1257-1284

(langsamer Aufstieg der Habsburger)

Rudolf I. von Habsburg 1273 - 1291

Adolf von Nassau 1292 - 1298

Albrecht I. von Habsburg 1298 - 1308

Heinrich VII. von Luxemburg 1308 - 1313

Doppelwahl 1314

Friedrich der Schöne (von Habsburg) 1314 - 1330 / Ludwig der Bayer 1314 - 1347

Karl IV. (von Luxemburg) 1346 - 1378

Quelle I


Stellung der Habsburger in der Innerschweiz bis 1291

1020 wurde die Habsburg im Aargau errichtet. 1173, unter Albrecht III. von Habsburg (+1199) begann das grosse habsburgische Erben mit dem Aussterben der Lenzburger.

Die habsburgische Expansion war eine lehensrechtliche und heiratspolitische Glanzleistung, die aber im Bedarfsfalle auch vor Eroberungen nicht zurückschreckte, was z.B. Albrecht I. (Deutscher König 1298  - 1308) in der späteren Geschichtsschreibung in Verruf bringen sollte und was er schliesslich bei Windisch mit dem Leben bezahlte.

Mit dem Aussterben der Zähringer 1218 wurden die Kyburger das mächtigste Adelsgeschlecht auf Schweizer Boden. Durch die Heirat Albrechts IV. von Habsburg (gest.1239) mit der letzten Erbtochter Heilwig von Kyburg fiel das ganze Besitztum der Lenzburger, Zähringer und Kyburger an Habsburg. Die Kyburger Linie starb 1264 aus. Neben Herrscher über grosse, zusammenhängende Gebiete in der Zentral- und Ostschweiz war Rudolf I. von Habsburg also nun auch Graf im Zürichgau und im Aargau, Schirmvogt Habsburg (Aargau) über die Klöster Einsiedeln und Muri, Vogt über Schwyz und Unterwalden, sowie Reichsvogt über Uri.

Das gute Verhältnis Rudolfs I. von Habsburg zur Innerschweiz, namentlich zu den Waldstätten, wurde schon erwähnt. Die territoriale Expansionspolitik der Habsburger war durchaus zeitkonform und ganz sicher nicht gegen die Waldstätte gerichtet, die selbst an einem starken Herrscher interessiert waren. Und Stärke ging damals mit Landbesitz einher, auch wenn noch andere Eigenschaften zu einem starken und damit erfolgreichen Herren gehörten.

Wenn jemand die territoriale Expansion der Habsburger beargwöhnte, so waren es die anderen Territorialfürsten, denen der habsburgische Machtzuwachs unheimlich vorkommen musste.
Rudolf I. starb am 15. Juli 1291 in Speyer, wo er im Königsgrab beigesetzt wurde.

Die Habsburger im 13./14. Jahrhundert



Die Situation der Waldstätte um 1291

Die rechtliche Situation

Wie schon angedeutet war die Situation in den einzelnen Waldstätten sehr unterschiedlich. Uri gehörte seit dem 9. Jahrhundert zum reichsunmittelbaren Zürcher Fraumünsterkloster und war damit selber reichsfrei, was 1231 und 1274 urkundlich bestätigt wurde. Schwyz besass auch eine solche Urkunde, die zwar nicht anerkannt, deshalb aber nicht weniger wertvoll war. Unterwalden besass nichts.

Die soziale Situation

Schon die Zusammenschlüsse der Talschaften zu Interessengruppen für die gemeinsame Nutzung der Allmenden als „demokratische“ Tendenzen (ein Ausdruck, der für das Mittelalter nur begrenzt anwendbar ist) ist eine Illusion. Diese Zusammenschlüsse trugen stark hierarchische Züge. Alleine unter den bäuerlichen Freien sind drei Typen zu unterscheiden, die alle persönlich frei waren:

a) echte Freie mit eigenem Grund und Boden. Sie waren nur dem Gaugrafen unterstellt.
b) Vogteileute hatten ebenfalls eigenen Besitz, unterstanden aber der erblichen Gewalt eines
    niederen Vogtes
c) Hintersassen hatten keinen eigenen Besitz. Sie bewirtschafteten das Gut eines Grundherrn
    und unterstanden direkt seinem Recht (Personalrecht).

Das Standesbewusstsein war so weit entwickelt, dass Heiraten zwischen echten Freien und Vogteileuten verpönt waren. Die Unterschiede zwischen Freien und Unfreien (Leibeigenen, Hörigen), die bei weitem die Masse der Bauern ausmachten, verwischten sich - wie zum Beispiel auch die zwischen städtischem Adel und Bürgertum - erst in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts. So waren der Grossteil der Urner Bauern bis zu jenem Zeitpunkt Leibeigene der Zürcher Fraumünsterabtei, und sie waren nicht unglücklich darüber, im Gegenteil. Spezielle Privilegien genossen die Rodungsbauern, die einem Grundherrn unterstanden, aber für ihre Arbeit spezielle Vergünstigungen erhielten, doch auch hier nicht die Freiheit, wie wir sie heute verstehen.

Die wirtschaftliche Situation

Auch die wirtschaftlichen Voraussetzungen der Waldstätte waren keinesfalls gleich. Neben Uri und Schwyz nahm sich Unterwalden fast als Entwicklungsland aus. Der Gotthardpass war den Urnern eine reiche Geldquelle, die aber nur in Friedenszeiten sprudelte und deshalb nach einem stabilen politischen Klima verlangte. Schwyz hatte sich auf den einträglichen Viehhandel spezialisiert. Unterwalden hatte zwar den Brünigpass, stand aber doch immer im Schatten der anderen Waldstätte. Die Erschliessung der Schöllenen zwischen Göschenen und Andermatt um das Jahr 1230 stellte einen Markstein in der Geschichte der Waldstätte dar. Der Gotthard wurde damit zur kürzesten Nord-Süd-Tangente und ein beliebter Handels-, Reise- und Pil-gerweg. Doch verloren dadurch die Bündner Pässe nichts von ihrer Bedeutung. Der Septimer konnte gegen Ende des 14. Jahrhunderts schon mit Wagen (!) befahren werden, und der Brenner stand dem Gotthard an Bedeutung keineswegs nach. Seine überragende Bedeutung erhielt der Gotthard erst 1882 mit der Eröffnung der Gotthardbahn.

Die Alten Bünde von 1252 und 1291

Die ältesten Bünde der Eidgenossenschaft

Nach Jahren schweizerischer Schulbildung wundert man sich, die ältesten erhaltenen Bündnisdokumente nicht in der Innerschweiz zu finden. Am 20. November 1243 wurde in Murten ein Bündnis zwischen Bern und Fribourg unterzeichnet. Ihm folgte 1245 ein Bündnis zwischen Fribourg und Murten, später auch mit Avenches. Dieser "burgundischen Ureidgenossenschaft" stand das aufstrebende Bern vor, das 1251 im Namen aller einen Friedensvertrag mit Luzern schloss.

Die Innerschweizer Bünde und das Rütli

Dem ältesten Innerschweizer Bundesbrief von 1291 liegt ein seit 1759 verschollener Landfriede von 1252 zugrunde. Trotzdem darf angenommen werden, dass sich die beiden Dokumente im Wortlaut in etwa entsprachen. Wie beim Tell ist sicher die damalige politische Situation dafür verantwortlich gewesen, dass man von diesem Dokument von 1291 als vom „Bundesbrief“ spricht und ihn bis heute als schweizerisches Urdokument in Erinnerung behalten hat.

In diesem Zusammenhang muss auch der Name des Rütli fallen, der "Wiege der Freiheit". Es ist möglich, dass dort in einer Oktobernacht (nicht August :) des Jahres 1291 eine geheime Versammlung stattgefunden hat. Sicher ging es aber nicht um die "Befreiung der Waldstätte". Aus Gründen, die wir noch einsehen werden, könnte der Anlass der Tod Rudolfs I. gewesen sein. Wer würde sein Nachfolger werden? Würde er die alten Privilegien bestätigen ...?

Auch das Rütli erscheint erstmals im Weissen Buch von Sarnen als Ort einer geheimen Zusammenkunft. Der 1. August und das Jahr 1291 werden übrigens erst seit 1891 als Gründungsdaten des Bundes gefeiert. Bis zum Ende des Ancien Regime galt der Bund von 1315 als Gründungsjahr der Eidgenossenschaft.

Beide Male, 1252 und 1291, war kurz vorher ein König gestorben; 1252 war es Friedrich II., 1291 Rudolf I. Seit dem Interregnum (1245/50 -1273; 1245 war die Absetzung Friedrichs durch den Papst, 1250 sein Tod) nahmen die Kurfürsten für sich das Recht in Anspruch, den neuen König zu wählen. Aus der Erbmonarchie war eine Wahlmonarchie geworden. Die Freiheits- und Schutzgarantien waren so lange wertlos, bis sie der neue König wieder bestätigte. Vielleicht erschien es den Waldleuten ratsam, für die königlose Zeit - für alle Fälle - ein Schutz- und Trutzbündnis abzuschliessen, bis ein neuer Herrscher die Schutzfunktionen wieder wahrnehmen konnte. Jedenfalls ist Treue zum Herrn im Bundesbrief von 1291 ausdrücklich festgehalten. Auch der antihabsburgisch anmutende Richter-artikel erscheint in einem andern Licht, wenn man weiss, dass Rudolf I. schon am 19. Februar 1291 den Schwyzern die Gerichtsunmittelbarkeit brieflich zugesichert hat. Die antihabsburgischen revolutionären Töne verlieren unter diesen Gesichtspunkten völlig an Boden. Vielmehr scheint der Bundesbrief von 1291 die Sicherung der traditionellen Rechte im Auge gehabt zu haben. Nicht Revolution, sondern Sicherung des Status quo war die Triebfeder der alten Innerschweizer Bünde. Wenn man die zahlreichen Fehden unter den einheimischen Adelsfamilien berücksichtigt, wird dieses Verhalten auch gegen innen verständlich. Gefahren drohten also nicht nur von aussen.

Eine weitere Episode der Innerschweizer Geschichte soll das völlig andere Freiheitsverständnis im Mittelalter illustrieren: 1359 kauften sich die Leute aus dem Urserental, die Schwyzer und die Unter-waldner freiwillig (!) und aus eigenen Mitteln (!!) vom Kloster Wettingen frei, um Leibeigene (!!!) des Zürcher Fraumünsterklosters zu werden. Mit dem Status von „freien Gottesleuten“ genossen sie - trotz Leibeigenschaft - de facto die Rechte freier Bauern.

Die Talkorporationen und die Episode von Morgarten

Die Bevölkerungsexplosion im 13. Jahrhundert führte zu Landkäufen und Zusammenschlüssen zu grossen Talkorporationen. Dies um der drohenden Hungerkatastrophe Herr zu werden. Damit waren die Waldstätte vor neue Verwaltungsaufgaben gestellt. Zwar bestanden die grundherrlichen Rechte der Klöster weiterhin, sie verflachten aber zunehmend zur blossen jährlichen Abgabe des Zehnten, der zudem vorwiegend in Geld entrichtet wurde, da nicht genug Naturalien vorhanden waren. Da der Geldwert aber inflationär war, führte das zu einer progressiven Verringerung der Realabgaben, mit anderen Worten: der Realwert der Abgaben blieb mit der Zeit weit hinter dem Nominalwert zurück, was schliesslich zu einer wirtschaftlich bedingten Auflösung des Grundbesitzes führte. Bis Ende des 15. Jahrhunderts war der Grossteil des innerschweizerischen Grundbesitzes durch Kauf in die Hände der Landleute übergegangen.

Die Bevölkerungsexplosion führte auch zu Waldrodungen in unbebautem, aber nicht herrenlosem Land. Das führte u.a. zu dem über 200 Jahre dauernden Marchenstreit zwischen Schwyz und dem Kloster Einsiedeln. Am 6. Januar 1314 überfielen die Schwyzer das verhasste Kloster und verschleppten das Vieh und die Mönche. Da die Habsburger Schirmherren über Einsiedeln waren, starteten sie im November 1315 unter Herzog Leopold I. von Österreich eine - allerdings schlecht vorbereitete¬- Strafexpedition gegen Schwyz. Ob mit oder ohne Baumstämme, die Niederlage, die das Ritterheer vom bäuerlichen Kontingent aus den Waldstätten bei Morgarten einstecken musste, war – zumindest moralisch - verheerend. Die Helebarde - eine urschweizerische Waffe - feierte ihre ersten blutigen Triumphe. Es war überhaupt das erste Mal, dass ein Ritterheer von einem Haufen Fussvolk geschlagen wurde und bezeichnete den beginnenden Niedergang des Rittertums. Dieses Faktum wird - da es sich nicht um eine "echte Schlacht" auf offenenem Feld handelte, gern verschwiegen. Es weist aber schon auf den Ausgang der späteren Schlacht von Sempach (1386) hin, wo die Sache dann "offiziell" wurde. Ausser der moralischen Stärkung hatte Episode von Morgarten für die Eidgenossen keine Konsequenzen. 1319 wurde ein Landfriede mit Habsburg abgeschlossen und Friedrich der Schöne verfolgte weiterhin ungestört seine Politik in dem für ihn weit wichtigeren Kampf gegen Ludwig den Bayern.

1316 - Die rechtliche Einigung der Waldstätte - Die Grundzelle der "Befreiung"

Seit 1314 standen zwei Herrscher an der Spitze des Reiches: der Habsburger Friedrich der Schöne und der Wittelsbacher Ludwig der Bayer. Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte: die Zeit für die Bestätigung von Privilegien war günstig. 1316 sprach Ludwig den Habsburgern alle Rechte in der Innerschweiz ab und nahm die Waldstätte ans Reich. Die Zeit war reif, um Gesandte an den Hof zu schicken, um die Urkunden bestätigen zu lassen. Dass Unterwalden ohne Urkunde auftauc¬te, störte weiter nicht; die Urkunde galt als zu Hause vergessen. So bekam Unterwalden die Schwyzer Freiheitsrechte mitbestätigt, wodurch die drei Waldstätte erstmals rechtsgleich waren. Aber noch immer waren sie nicht frei in unserem Sinne, sondern lediglich reichsfrei bzw. reichsunmittelbar, d.h. einzig und allein den König bzw. Kaiser unterstellt. Das bedeutete aber schon einen erheblichen Grad an Autonomie. Mit der schweizerischen Freiheit, wie wir sie heute verstehen, müssen wir bis zum Westfälischen Frieden 1648 warten.

Burgenbruch und "Vertreibung der bösen Vögte"

Im 13. Jahrhundert wurden die Klostermeier zu einem unfreien Ministerialadel, der begann, Wehrtürme zu bauen. Der Konflikt mit dem ansässigen freien Adel konnte nicht ausbleiben. Einer seiner Vertreter waren die Attinghausen von Uri (bei Bürglen; Bild unten: Burgruine Attinghausen).

 

Als die Burg Attinghausen 1358 in Flammen aufging, wurde diese Tat den Landleuten in die Schuhe geschoben. Das gute Verhältnis der Attinghausen zu den Landleuten legt aber viel näher, dass führende Familien des Ministerialadels, namentlich die Meier von Erstfeld, die Meier von Silenen und die von Moos hinter diesem Anschlag steckten. Ende des 14. Jahrhunderts waren die zahlreichen Fehden unter den verschiedenen Adelsfamilien und die nicht enden wollenden Blutrachen für die Talschaften nicht mehr tragbar. Viele Adelige wurden aus der Innerschweiz ausgewiesen und ihre Burgen geschleift, verlassen oder aufstrebenden Bauern überlassen. Keine Spur von bösartigen habsburgischen Vögten! Es ging um den inneren Frieden, um Ruhe und Ordnung und damit um die Selbsterhaltung der Talschaften.

Alles in allem erklärt das völlige Fehlen eines Gründungsaktes der Eidgenossenschaft, warum sich Historiker aller Jahrhunderte nie auf ein eindeutiges Gründungsdatum einigen konnten...




C) Hintergründe der Geschichtsschreibung Schribers und Tschudis

Das Weisse Buch von Sarnen (Verfasser Hans Schriber) und die Grosse Krise um 1470

Die Wende vom Mittelalter zur Neuzeit verlief auch in der Innerschweiz nicht ohne Spannungen. Es war die grosse Krise vor den Burgunderkriegen (1474-76) und des Stanser Vorkommnis (1481). Der junge Staatenbund stand im Spannungsfeld zwischen den demokratisch strukturierten Landorten und den noch feudalistisch strukturierten Stadtorten, die drohten, die Überhand zu gewinnen.

Die Gegensätze waren politischer; wirtschaftlicher und sozialer Art. Die neue, von Handel und Gewerbe getragene Ordnung der Städte unterschied sich wesentlich von der traditionellen Ordnung der Länder. Die bedrohliche Effizienz der Städte steuerte die Länder in einen inneren Auflösungsprozess, der fast deren Untergang bedeutet hätte. Die Wiege der Eidgenossenschaft stand in höchster Gefahr. Hier konnte nur eine übergeordnete Kraft helfen, die die einen rettete und die andern überleben liess. Eine solche Kraft könnte die Mythologisierung der eidgenössischen Gründungsgeschichte gewesen sein, mit Wilhelm Tell an der Spitze, als greifbares Idol, das den Überlebenswillen trotz widriger Umstände symbolisierte, die eigene Herkunft und Freiheit (immer noch: die "Freiheit sich seinen Herrn selber zu wählen“!) legitimierte und keinem der Bundesgenossen in negativer Hinsicht in die Augen stechen konnte.

Solche Lokalisierungen und Personifizierungen geschichtlicher Traditionen entsprachen durchaus dem Staatsdenken der damaligen Zeit. Geschichte im Mittelalter war keine kritische Wissenschaft, sie hatte allein politische, "volksbildende" Funktion: Legitimierung der eigenen Existenz, Förderung des Zusammenhalts ... . Nicht umsonst nimmt eine ziemlich unkritische Heldenverehrung einen zentralen Platz in dieser Geschichtsschreibung ein. Der Alte Zürichkrieg (1440-46) hatte einen unüberwindbaren Dualismus geschaffen und die Siege in den Burgunderkriegen brachten neben der Euphorie auch schwere politische Krisen. Die Landeshoheit war nicht unumstritten. Die Innerschweiz versuchte sich verzweifelt aus der politischen Umklammerung durch die äussern Stadtorte zu befreien. Aus dieser Sicht ist es nicht mehr verwunderlich, dass Tell in der Innerschweiz beheimatet ist. Ist er wirklich ein Phantasieprodukt, so ist er ein grossartiges Werk, das in seiner Auswirkung das schöpferische Genie der Innerschweizer Bauern illustriert. Vielleicht hat Tell dazu beigetragen, das Überleben der Eidgenossenschaft zu sichern. Tell steht aber auch als Sinnbild für das wachsende Selbstbewusstsein der Eidgenossen. Im Laufe des 14. Jahrhunderts hatten sie sich gegen das mächtige Habsburg behauptet.

Der Adel war grösstenteils vertrieben oder verbauert. Im 15. Jahrhundert zeigte die eidgenössische Expansionspolitik, dass das Selbstbewusstsein auf einer soliden Basis stand. Zahlreiche erfolgreiche Schlachten machten die Eidgenossen zu einem unübersehbaren lokalen Machtfaktor. Doch auch die erfolgreichste Verselbstständigungspolitik verlangte nach einer Legitimation. Diese konnte man bis zur Französischen Revolution (1789) noch nicht aus dem grundsätzlichen Recht der Menschen und Völker auf Selbstbestimmung (einem Gedankengut der Aufklärung) ableiten. Man war also auf zugkräftige Leitbilder und an eine möglichst greifbare Anknüpfung von Bestehendem an die Vergangenheit angewiesen. Wie stark hier Tell war, zeigt, dass selbst die aufgeklärten Franzosen auf ihn als Leitbild nicht verzichtet haben Bild links: Portraits et Vies des Hommes illustres, 1584). Das einfache Volk verstand nun einmal den Tell besser als die hochgestochenen Theorien eines Montesquieu, Voltaire oder Rousseau.

Die alten Heldenlieder sprechen Bände und dass oft deutsche Heldenepen dabei Pate gestanden haben, die Ritter wie selbstverständlich zu Bauern wurden, erfüllte die Chronisten zwar mit beissendem Sarkasmus, tat dem Bewusstsein im breiten Volk aber keinen Abbruch. Ob "edler, frommer Schweizer" oder "Kuhschweizer", was zählte war schliesslich der Erfolg. In diesem Licht wird die Tellsgeschichte und der Rütlischwur des Weissen Buches verständlich und wir können einen Schritt weiter gehen, zur "wirklichen historischen Geburt" Wilhelm Tells.

Aegidius Tschudi (1505 - 1572) - Fakten und Hintergründe zu seinem Werk

Aegidius Tschudi (Bild rechts) war ein bedeutender Humanist seiner Zeit und kann als der erste wirkliche Schweizer Historiker gesehen werden. 1569 bereiste der Glarner die Innerschweiz, zeichnete mündliche Überlieferungen auf und durchwühlte Berge von Urkunden und Chroniken. Der Drang nach Genauigkeit in ihm war unersättlich. Die Einzelheiten, die er zu Tage förderte, sind in der Tat erstaunlich. Auf was er aber seine vielfältigen exakten Schlüsse zurückführte, war im Nachhinein nicht immer ersichtlich oder irgendwie nachvollziehbar.

Tschudi war es, der den Bundesfeiertag auf den Oktober festlegte, denn der Bundesbrief vom 1. August 1291 war ihm ebensowenig bekannt wie späteren Kollegen von ihm. Was er sicher kannte, war das Datum der Ermordung König Albrechts I. von Habsburg, den 1. Mai 1308. Von hier rechnete Tschudi zurück und kam für die Vertreibung der Vögte und den Burgenbruch auf das Neujahr 1308. Den Apfelschuss und den Gesslermord legte er mit ähnlichem Scharfsinn auf den 19. November 1307 fest (deshalb die ominöse Jahrzahl 1307 auf dem Sockel der 1895 eingeweihten Altdorfer Tellstatue). Der Rütlischwur fand demnach am 8. November 1307 statt, ein Datum, das gut 350 Jahre lang Gültigkeit hatte.

Interessant sind die Überlegungen, mit denen er auf Albrechts Tod als Eckpfeiler seiner Datierungen kam: Tyrannische Vögte konnten nur unter tyrannischen Herrschern existieren. Also galt es für die Wende des 13. Jahrhunderts einen Bösewicht zu finden. Rudolf von Habsburg fiel da nicht in Betracht; die Chroniken wussten zu viel Gutes über ihn zu berichten. Sein Nachfolger Adolf von Nassau kam auch nicht in Frage, hatte er doch brieflich die Rechte und Privilegien der Waldstätte bestätigt. Zwischen 1273 und 1298 war für Tschudis Zwecke nichts zu holen. Zwischen 1298 und 1308 war Rudolfs Sohn Albrecht I. von Habsburg König. Von ihm waren keine Erneuerungen der Freiheitsbriefe bekannt, seine Territorialpolitik hatte in den Chroniken einen negativen Niederschlag gefunden, und wer so "landgierig" war, war auch zu anderen Schandtaten fähig. Es wäre durchaus nachzuweisen gewesen, dass auch Albrecht ein gutes Verhältnis zu den Waldstätten hatte, aber er musste nun einmal der Bösewicht sein, denn sein Nachfolger, Heinrich von Luxemburg, kam wieder nicht in Frage, schenkte er doch den drei Waldstätten erstmals gemeinsam die Gerichtsunmittelbarkeit. So wurde der Mord an Albrecht I. zu einer Befreiungstat, zum Racheakt wegen der unrechtmässigen Aneignung von Territorien. Die im Habsburger Urbar verzeichneten Territorien sind aber lange nicht alle "unrechtmässig" zusammengekommen.

Bemerkenswert ist auch die Wandlung, die Tell in den drei erhaltenen Fassungen des "Chronicon Helveticum" durchmacht. Vom heldenmütigen Bundesgenossen wird er zum eigenbrötlerischen Mitläufer, der durch seine unüberlegte Tat den „gemeinsam“ (vielzitiertes Wort Tschudis) beschlossenen Bund der Waldstätte in Gefahr bringt. Kein Ruhmesblatt für Tell: Dass Tell dadurch keinen Schaden erlitt, liegt daran, dass Tschudis Werk erst 160 Jahre nach seinem Tod gedruckt wurde (1734), nur 50 Jahre bevor Friedrich Schiller mit seinem Werk den Tell wieder zur alten Glorie emporstilisierte, von der er heute noch zehrt.

Um Tschudis Vorgehen zu verstehen, muss man einige Dinge aus seinem Leben und seinem Umfeld wissen: Tschudi war ein ehrgeiziger Historiker. Sein Anliegen war ein lückenloser Ablauf der Geschichte, die in sich einen logischen Ablauf hatte. So pflasterte er sich seinen geschichtlichen Weg mit möglichst vielen hieb- und stichfesten Fakten und füllte die leeren Zwischenräume mit eigenen Kombinationen aus, wobei er auch vor recht fraglichen geistigen Winkelzügen nicht zurückschreckte.

Als führender Glarner Gegenreformator hatte er einige religiöse Anliegen. Geschichte musste als Abbild einer göttlichen Ordnung erscheinen. Die eidgenössische Befreiung war für ihn Gottes Werkzeug wider die unbotmässigen Herrscher. Die annalistische Geschichtsschreibung als Offenbarung eines göttlichen Heilsplans durfte natürlich auch keine Lücken aufweisen. Tschudis Quellen sind alle geistig untermauert, nur fehlt ihnen oft das materielle Äquivalent.

Dass Tschudi nicht prinzipiell etwas gegen den Adel hatte und es mit Urkunden nicht immer so genau nahm, zeigt eine meisterhafte Fälschung, in der er den Meiertitel seiner Familie bis ins Jahr 906 zurückverfolgte. Dieses Dokument legte er 1559, zusammen mit den eidgenössischen Freiheitsbriefen, in Augsburg Kaiser Ferdinand I. zur Bestätigung vor. Bis ins 19. Jahrhundert merkte niemand den Schwindel. Dem Humanisten und Politiker Tschudi lag die Einigkeit der Eidgenossenschaft sehr am Herzen. Die sozialen Spannungen zwischen der Innerschweiz und den Städten hatte den Charakter eines räuberischen Kleinkrieges angenommen. Oft marschierte ein "Tell“ an der Spitze der Innerschweizer Räuberhorden. Wahrscheinlich ist auch das Aufkommen der Altdorfer Tellspiele 1512/13 im Rahmen politischer und sozialer Spannungen zu sehen. Die Religionskriege erlebte Tschudi am eigenen Leib mit. Nach dem sog."Tschudikrieg" (1559 - 64) wurde er ins Exil nach Rapperswil gezwungen, wo er sich nun ungestört seiner geschichtlichen Arbeit widmen konnte.

Tschudi fiel die Aufgabe zu, zwischen seinen eigenen persönlichen, vielfach schillernden Ansprüchen und den politisch-historischen Ansprüchen seiner Zeit zu vermitteln. Er löste diese Aufgabe mit Bravour: Die Befreiungsgeschichte war nun kein verwerflicher revolutionärer Akt mehr, sondern eine gewaltsame Rückeroberung verletzter Reichsrechte, also letztlich Notwehr. Einen einzelnen bösen Adeligen erreichte die gerechte Gottesstrafe und die andern Innerschweizer Adeligen, die bis weit ins 14. Jahrhunder an führenden Stellen nachweisbar waren, waren nun absolviert. Und nicht zuletzt hatte wieder einmal das Gute über das Böse gesiegt. Tschudis Argumente waren nie reine Phantasieprodukte, sondern Ergebnisse seiner phänomenalen Kombinationsgabe, die auf Grund zahlreicher belegter Fakten auch das Unbelegbare belegten. Sicher können wir Tschudi eine hohe und edle Gesinnung attestieren und einige wichtige Dokumente sind nur dank seiner Abschrift erhalten. Heute dürfte es zudem in den meisten Fällen nicht mehr schwer sein, mit den verfeinerten Methoden der modernen Quellenkritik in Tschudis Werk den Weizen von der Spreu zu trennen.

Die Gründe für die Durchschlagskraft von Tschudis Darstellung

Vier Gesichtspunkte scheinen mir in diesem Zusammenhang von Bedeutung zu sein:

1. Tschudis Darstellung entsprach den damaligen Vorstellungen von Wissenschaftlichkeit.
2. Tschudis Darstellung wurde von den gelehrten Geschichtschreibern des 16. Jahrhunderts übernommen und fand über sie –
    wenn auch meist ohne Nennung des Autors - allgemeine Verbreitung.
3. Tschudis Darstellung entsprach den Auffassungen und Interessen der gemeineidgenössischen Oberschicht.
4. Tschudis Darstellung befriedigte das allgemeine Bedürfnis nach einem Mythos von der Entstehung der Eidgenossenschaft.

Im 15. und 16. Jahrhundert hat ein geistiger Umbruch stattgefunden, für den man die Begriffe «Renaissance und Humanismus» braucht. Für die Geschichtschreibung brachte dieser Wandel einen neuartigen Umgang mit dem historischen Stoff und Versuche mit neuen Formen bei der Darstellung geschichtlicher Themen. Der entscheidende Durchbruch vollzog sich indessen nur dort, wo man in formaler Anlehnung an die Antike zu einem verglichen mit dem Herkömmlichen neuen Verständnis der Geschichte kam.
Quelle X



Es wurden die Zusammenhänge eingezeichnet, die auf Grund des Motivvergleichs notwendig anzusetzen sind; allfällige Zwischenstufen oder weitere Zusammenhänge sind nicht fassbar, aber nicht ausgeschlossen. Der Begriff «Urschweizer Befreiungstradition» meint jene nichtnordischen Züge bzw. historischen Reminiszenzen (Hut auf der Stange, Name des Landvogts, Einordnung in die weitere Befreiungsgeschichte), die in der ursprünglichsten schweizerischen Fassung vermutlich fehlen, aber im Zusammenhang der Bundeschronik erscheinen. Wieweit schon in der ursprünglichsten schweizerischen Fassung der Rahmen der Befreiungsgeschichte mitgedacht war, ist eine offene Frage (gestrichelter Pfeil). Der genauere Zusammenhang des Weissen Buches, bzw. seiner Vorstufe, mit Russ und Etterlin soll mit unserem Schema nicht präjudiziert sein. Weggelassen wurde eine eventuelle Nachwirkung des verschollenen Tellenliedes auf einzelne Texte des Bundesliedes.
Quelle X

Tschudis Bild von der Befreiung der drei Waldstätte

Zusammenfassung

In der vorliegenden Untersuchung wird die Befreiungstradition betrachtet als der eidgenössische Beitrag zu einem Dialog. Eidgenössische Sicht und habsburgische Sicht werden laufend konfrontiert. Dabei handelt es sich um ein Streitge¬spräch, in dem sich urprünglich die drei Waldstätte und die Herzöge von Österreich, später die eidgenössischen Orte und das Haus Österreich und schließlich die Eidgenossenschaft und ihre Feinde im Reich gegenüberstanden. Über einen Zeitraum von rund zweihundert Jahren ist immer wieder vom gleichen Thema die Rede: von den Anfängen der Eidgenossenschaft, vom Herkommen ihrer Bewohner, von der Rechtmäßigkeit ihrer staatlichen Existenz. Zuerst spielte sich die Sache in der rauhesten politischen Wirklichkeit ab: anfechtbare Königsprivilegien werden mehr oder weniger rechtmäßigen Besitztiteln entgegengehalten; später sind es Rechts- und Klageschriften mit mehr oder weniger dokumentarischem Hintergrund, mittels derer man sich im Zusammenhang mit politischen Verhandlungen bekämpft, und schließlich spielt sich der Streit auf der Ebene der Publizistik ab. Das Gespräch wird von eidgenössischen Politikern, herzoglichen Räten, Schreibern und Gelehrten geführt (also nicht von Historikern im modernen Sinn), wobei die jeweiligen Wortführer sich mehr oder weniger richtiger geschichtlicher Sachverhalte bedienen, um den von ihnen vertretenen Anliegen  mehr Gewicht zu verleihen. Die Aussagen werden von immer anderen Repräsentanten aus immer neuartiger Bewußtseinslage und mit Bezug auf immer andersartige Situationen gemacht. Es liegen also keine «ursprünglichen» und somit «richtigen Zeugnisse vor, die von späteren Schreibern einfach aus Unvermögen oder Fabulierlust verändert worden sind. Alle Aussagen sind gleich «richtig» und gleich «falsch». Die Unterscheidung zwischen «Autor» und «Kopist» verliert ihren Sinn. Damit entfallen aber auch weitgehend die Voraussetzungen für ein textkritisches Vorgehen, das die spätere Überlieferung von ihren Zusätzen zu befreien sucht und nach der ursprünglichen Form fragt, um von dorther den historischen Kern zu ergründen.

Zumal die drei Waldstätte, spätere mehrere eidgenössische Orte und schließlich die ganze Eidgenossenschaft auf der Anklagebank saßen, haben die Aussagen von ihrer Seite grundsätzlich rechtfertigende Tendenz: Mord am rechtmäßigen Herrn, fortlaufende Rebellion, Vertilgung des Adels und Zerstörung des Römischen Reichs waren Anklagen, die einer Antwort bedurften. Dabei war man ganz allgemein bestrebt, ein langwieriges und kompliziertes Geschehen zu reduzieren auf das entscheidende Ereignis und den allein ausschlaggebenden Grund: das Befreiungsgeschehen als Kampf für die Wiederherstellung der altherkömmlichen Freiheit und gegen die habsburgische Tyrannei.

Tschudis Darstellung des Befreiungsgeschehens erwuchs aus dem Wissen um diese gesamte Befreiungstradition. Tschudi kannte den Inhalt der Königsbriefe aus der Zeit um 1300 ebensogut wie den Befreiungsbericht im Chronikteil des Weißen Buches, und seine Darstellung trägt den Anklagen in der österreichischen Rechtsschrift von 1459 ebenso sehr Rechnung wie den Vorwürfen seitens des Reichs in König Maximilians Manifest. Die Situationsgebundenheit der einzelnen Elemente wurde aber von Tschudi nicht in Rechnung gestellt, und kritische Distanz zum eidgenössischen Standpunkt vermochte er nicht zu gewinnen. So hat er ohne Zögern die Texte der Königsbriefe aus der Zeit um 1300 mit Hilfe von eidgenössischer Überlieferung des ausgehenden 15. Jahrhunderts interpretiert und damit Quellen unterschiedlichster Art und Qualität miteinander kombiniert, das den Schein von historischer Wirklichkeit trägt...
Quelle V

Schlusswort

Wir haben gesehen, dass es in der unmittelbaren Umgebung des Tellsgeschehens keine schriftlichen Zeugnisse einer Tellsgeschichte gibt, auch keine bildlichen. Wenn uns Tell entgegentritt, dann immer im Zusammenhang mit politischen oder sozialen Unruhen. Diese Erkenntnis lässt sich im In- und Ausland von den mittelalterlichen Krisen, über die Französi-sche Revolution, bis in die Zeit des Zweiten Weltkrieges verfolgen, wo der "geschichtliche Tell" Karl Meyers zum willkommenen Leitbild der geistigen Landesverteidigung wurde: man schlug die Habsburger und meinte die Deutschen damit. Und Hitler durfte nicht einmal böse werden; das war halt "Geschichte".

Wie immer wir uns heute zu Tell stellen, wir müssen mit ihm leben, denn Tell ist schon lange kein schweizerisches Monopol mehr. Tell ist zu einem Symbol geworden, das man nur noch relativieren, aber nicht mehr abschütteln kann. Man soll einem Volk nicht unnötig seinen Mythos nehmen, wenn man ihm nichts Besseres dafür anzubieten hat. Auch ist immer noch die Frage offen, ob nicht eine gelebte ideelle Realität genauso real ist wie eine historische. Und im Geist der Schweizer hat Tell über Jahrhunderte gelebt und erstaunliche Dinge vollbracht. Es gibt schlechtere Leitbilder für einen Staat als den Schweizer Tell, und wenn wir ihn etwas von seiner nationalistischen Intoleranz und chauvinistischen Arroganz befreien (die liegen nämlich nicht in seinem Wesen), können wir ihn ruhig stehen lassen: in Altdorf wie im Bewusstsein der Schweizer. (Bild unten: Wilhelm Tell bekämpft die chimärenhafte Revolution. Allegorische Darstellung des Untergangs der Alten Eidgenossenschaft von Balthasar Anton Dunker, 1798)



Werner Keller - Bern, 1983/2004(2)

B I B L I O G R A P H I E

I       Otto Marchi Schweizer Geschichte für Ketzer Zytglogge. Verlag Bern 1981(2)
II      Lilly Stunzi Tell - Werden und Wandern eines Mythos. Hallwag Verlag Bern 1973 ( Bilder! )
III     Hans Schriber   Das Weisse Buch von Sarnen bearbeitet von Haas Georg Wirz Aarau 1947
IV    Aegidii Tschudii Chronicon Helveticum I. Teil (1000 - 1415). Basel 1734
V     Aegigius Tschudi Chronicon Helveticum
       I. Ergänzungsband zur Urschrift (1200 - 1315) bearbeitet von Bernhard Stettler Bern 1970
VI    Johannes v. Müller Der Geschichten Schweiz. Eidgenossenschaft III. Leibzig 1806
VII   Joseph Eutych Kopp Urkunden zur Geschichte der Eidg. Bünde. Luzern 1835 / 1850 (2 Bände)
VIII  Joseph E. Kopp Geschichtsblätter aus der Schweiz II "Zur Tell-Sage" 1856
IX    Versch. Geschichte der Schweiz - und der Schweizer. Helbing & Lichtenhahn Verlag Basel 1982
X     Max Wehrli Quellenwerk zur Entstehung der Schweiz. Eidgenossenschaft
       Abt. III Chroniken und Dichtungen Bd. II (I. Teil)
      "Das Lied von der Entstehung der Eidgenossenschaft"
     "Das Urner Tellenspiel". Sauerländer Verlag Aarau 1952



Aufgeführt wird die erste Oper über den Freiheitshelden Wilhelm Tell, nämlich Guillaume Tell von André Ernest Modeste Grétry (1741 – 1813).





 
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